
Die Arbeitnehmernummer der Sozialkasse Bau (SOKA-BAU) besteht immer aus 13 Ziffern. SOKA-BAU teilt sie einem Beschäftigten per Post zu, sobald ein Baubetrieb ihn erstmals anmeldet. Betriebe brauchen sie für An- und Abmeldung und für die Monatsmeldung, die bis zum 15. des Folgemonats vorliegen muss.
Hinweis: Der Beitrag gibt einen Überblick nach den veröffentlichten Angaben der SOKA-BAU und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob ein Betrieb unter das Sozialkassenverfahren fällt, klären SOKA-BAU, Verband oder Steuer- bzw. Rechtsberatung.
Was ist die Arbeitnehmernummer der SOKA-BAU?
Die Arbeitnehmernummer identifiziert eine Person im Sozialkassenverfahren des Baugewerbes. SOKA-BAU vergibt sie einmalig bei der Erstanmeldung durch einen Baubetrieb und schickt sie per Post an den Arbeitnehmer (Quelle: SOKA-BAU, Stichwort Arbeitnehmernummer). Die Länge ist das wichtigste Erkennungsmerkmal: Es sind immer 13 Ziffern.
Die Nummer gehört der Person, nicht dem Betrieb. Die Nummer wird einmalig bei der Erstanmeldung vergeben.
Wer Nummern verschiedener Kassen im Blick hat, sollte sie nicht verwechseln: Die SOKA Gerüstbau, eine andere Sozialkasse, verlangt in ihrem Online-Service nur 9 Stellen. Die 13-stellige Nummer gilt für SOKA-BAU.
Wo steht die Arbeitnehmernummer?
Auf vielen Schreiben der SOKA-BAU steht die Nummer oben rechts bei „Unser Zeichen“. Der Begriff „Urlaubskarte“ ist historisch und taucht in den aktuellen Unterlagen von SOKA-BAU nicht mehr auf.
Ist das Schreiben verloren gegangen, hilft der Arbeitnehmer-Service von SOKA-BAU unter 0800 1000881 oder per E-Mail an [email protected]. Arbeitgeber können die Nummer im Arbeitgeber-Onlineservice in der Ansicht „Mitarbeiter“ einsehen. Bei frisch angemeldeten Personen liegt dort zunächst unter Umständen nur eine vorläufige Nummer vor (dazu unten mehr).
Arbeitnehmernummer, ZVK-Nummer, Betriebskontonummer: die Unterschiede
Rund um das Sozialkassenverfahren kursieren mehrere Nummern, die gern vermischt werden. Auf manchen BauRente-Schreiben steht statt der Arbeitnehmernummer eine ZVK-Nummer, die ebenfalls zur Identifikation dienen kann. SOKA-BAU unterscheidet beide, auch wenn manche Online-Übersichten sie gleichsetzen.
| Nummer | Bezieht sich auf | Vergeben von | Zu finden auf |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmernummer | Person, 13 Ziffern | SOKA-BAU | „Unser Zeichen“, Kontoauszug |
| ZVK-Nummer | Person, BauRente | SOKA-BAU | Manche BauRente-Schreiben |
| Betriebskontonummer (BKN) | Betrieb | SOKA-BAU bei Betriebsanmeldung | Schreiben an den Betrieb |
| Sozialversicherungsnummer | Person | Rentenversicherung | SV-Ausweis, Lohnabrechnung |
| Steuer-ID | Person | Finanzverwaltung | Steuerbescheid, Lohnabrechnung |
| Personalnummer | Person im Betrieb | Betrieb selbst | Interne Personalakte |
Die Betriebskontonummer weist SOKA-BAU dem Betrieb im Anmeldeprozess zu. Sie ist ausdrücklich nicht die Arbeitnehmernummer. Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID und Personalnummer stammen aus anderen Systemen und ersetzen die SOKA-Nummer nicht.
Neuer Mitarbeiter: So kommt der Betrieb an die Nummer
Der Ablauf bei einer Neueinstellung im gewerblichen Bereich:
- Mitarbeiter einstellen und bei SOKA-BAU anmelden, über das Baulohnprogramm oder im Arbeitgeber-Onlineservice.
- Bei Anmeldung über das Lohnprogramm erhält der Mitarbeiter oft zunächst eine vorläufige Arbeitnehmernummer. Sie ist an der 99 am Ende zu erkennen.
- SOKA-BAU verarbeitet die Anmeldung und ersetzt die vorläufige durch die endgültige Nummer.
- Nach der Verarbeitung zeigt der Onlineservice die Vortragswerte aus früheren Beschäftigungen. Sie lassen sich als Excel-Datei in das Baulohnprogramm übernehmen. Laut SOKA-BAU ersetzt das den Arbeitnehmer-Kontoauszug.
Laut den Hilfeseiten von SOKA-BAU gilt: Fehlt ein neu angemeldeter Arbeitnehmer in der Ansicht „Mitarbeiter“, deutet das sehr wahrscheinlich auf einen Klärfall zur Meldung hin. Dann hilft der Arbeitgeber-Service unter 0800 1200111 oder [email protected].
Die Hilfeseiten der Baulohn-Software Quick-Lohn nennen zwei weitere Praxispunkte: Die Eintragung der 13-stelligen Nummer steuert im Programm die Teilnahme an den SOKA-Verfahren (0 bedeutet keine Teilnahme, etwa bei Angestellten Ost), und eine vorläufige Nummer ist im zweiten Abrechnungsmonat durch die mitgeteilte zu ersetzen. Wer ein anderes Programm nutzt, sollte das in dessen Dokumentation prüfen.
Sonderfall Auszubildende
Für Auszubildende gilt ein eigener Weg. Die Anmeldung über Anmeldebeleg (ANMEL) ist nicht möglich. Stattdessen schickt der Betrieb per E-Mail an [email protected]:
- den von Handwerkskammer oder IHK genehmigten Ausbildungsvertrag,
- die Betriebskontonummer,
- gegebenenfalls Zusatzvereinbarungen.
Danach vergibt SOKA-BAU die Arbeitnehmernummer. Die Erstattung der Ausbildungsvergütung umfasst die gezahlte Vergütung plus 20 % Sozialaufwandsentschädigung. Sie wird mit der Monatsmeldung oder über den Button „Beantragen“ angefordert. Bei 1.200 € Monatsvergütung ergibt das 1.200 € × 1,20 = 1.440 € (Beispielwert, die Höhe der Vergütung ist tarifabhängig).
Das Ausbildungsende wird mit Melde-Beleg 52 („Ende mit Prüfung“) oder 51 („Abbruch“) gemeldet. Über diesen Weg wird auch die Vergütung für ein drittes Lehrjahr beantragt, die Antwort auf die häufige Frage lautet also: Ja, sie ist erstattungsfähig.
Wofür braucht der Betrieb die Nummer?
Die Arbeitnehmernummer wird für folgende Vorgänge gebraucht:
- Anmeldung und Abmeldung: beides geht über das Baulohnprogramm oder den Onlineservice. Bei der Abmeldung ist eine eventuell vorhandene BauRente ZukunftPlus zusätzlich abzumelden.
- Monatsmeldung: für gewerbliche Arbeitnehmer bis zum 15. des Folgemonats. Sie enthält Bruttolohn, lohnzahlungspflichtige Stunden, Beschäftigungstage, Urlaubstage samt Urlaubsvergütung und Ausfallstunden.
- Erstattungen: Ansprüche müssen Betriebe nicht gesondert beantragen, sie ergeben sich aus den Meldungen für die Arbeitnehmerkonten. Ausnahme ist die Ausbildungsvergütung, die ausdrücklich beantragt wird.
Betriebe melden sich bei SOKA-BAU an, im Anmeldeprozess weist SOKA-BAU die Betriebskontonummer zu. Nach Angaben von LohnDialog gilt dafür eine Frist von 30 Tagen nach Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit; eine Bestätigung durch SOKA-BAU selbst liegt dazu nicht vor. Die Meldepflicht hängt nicht an der Tarifbindung, sondern am Geltungsbereich der allgemeinverbindlichen Tarifverträge (laut LohnDialog).
Was das Sozialkassenverfahren den Betrieb kostet
Die Beiträge bemessen sich nach der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer (laut LohnDialog). Seit dem 1. Juli 2026 gelten laut Haufe (Stand 07/2026) diese Sätze:
| Region | Gesamtbeitrag ab 07/2026 | Zusammensetzung |
|---|---|---|
| West | 19,8 % | Urlaub 14,7 %, Berufsbildung 1,9 %, Zusatzversorgung 3,2 % |
| Ost | 18,3 % | Urlaub 14,7 %, Berufsbildung 1,9 %, Zusatzversorgung 1,7 % |
| Berlin-West | 25,25 % | u. a. 5,7 % Sozialaufwandserstattung |
| Berlin-Ost | 23,75 % | u. a. 5,7 % Sozialaufwandserstattung |
Bis 30. Juni 2026 lagen die Sätze bei 20,2 % (West) und 18,7 % (Ost), der Urlaubskassenbeitrag bei 15,1 % (Quelle: LohnDialog).
Dazu kommt die Winterbeschäftigungsumlage. Sie beträgt seit 1. Januar 2026 befristet 1,0 % der Bruttolohnsumme (Arbeitgeber 0,6 %, Arbeitnehmer 0,4 %), zuvor waren es 2,0 %. Sie ist kein Teil des Sozialkassenbeitrags, SOKA-BAU zieht sie im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ein. Die Absenkung auch für 2027 und 2028 ist von den Tarifvertragsparteien vereinbart, braucht aber noch eine Verordnungsänderung des Bundesarbeitsministeriums und ist deshalb noch nicht in Kraft.
Rechenbeispiel West: Bei 3.000 € Bruttolohn fallen 3.000 € × 0,198 = 594 € Sozialkassenbeitrag an. Hinzu kommen 3.000 € × 0,01 = 30 € Winterumlage, davon 18 € Arbeitgeber- und 12 € Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeber trägt damit 612 € von 624 € Gesamtabgabe. Der Betrag ist rein illustrativ, maßgeblich ist der beitragspflichtige Bruttolohn.
Was die Senkung bringt: Bei 10 Beschäftigten mit je 3.000 € im Westen sind es 0,4 Prozentpunkte auf 30.000 € Lohnsumme, also 120 € weniger im Monat oder 1.440 € im Jahr. Die halbierte Winterumlage spart dem Arbeitgeber bei derselben Lohnsumme 0,6 Prozentpunkte, also 180 € im Monat oder 2.160 € im Jahr.
Registrierung im Kundenportal für Arbeitnehmer
Beschäftigte können sich im Kundenportal von SOKA-BAU registrieren. Die Arbeitnehmernummer ist dafür Voraussetzung und nicht Ergebnis der Registrierung. Der Ablauf hat zwei Schritte:
- Auf code.soka-bau.de mit der Arbeitnehmernummer einen Sicherheitscode anfordern. Er kommt per Brief, alternativ ist ein QR-Code vorgesehen.
- Im Portal mit Arbeitnehmernummer, E-Mail-Adresse und Passwort registrieren und den Sicherheitscode eingeben.
Die Behauptung, die Nummer werde erst nach der Portalregistrierung zugeordnet oder diene als bloße Login-Kennung, trifft deshalb nicht zu. Wer die Nummer nicht hat, erfragt sie zuerst telefonisch beim Arbeitnehmer-Service.
Häufige Fragen
Wie kann ich meine Urlaubstage bei SOKA-BAU einsehen?
Der Arbeitnehmerkontoauszug zeigt den Stand des Kontos. Für Rückfragen zu Urlaubsgeld und Kontoauszug ist der Arbeitnehmer-Service unter 0800 1000881 zuständig. Wer die Nummer parat hat, kann sich außerdem im Kundenportal für Arbeitnehmer registrieren (siehe oben).
Was tun, wenn der neue Mitarbeiter nur eine vorläufige Nummer hat?
Eine Nummer mit der Endung 99 ist vorläufig. SOKA-BAU ersetzt sie nach Verarbeitung der Anmeldung durch die endgültige. Fehlt der Mitarbeiter in der Ansicht „Mitarbeiter“ des Onlineservice, liegt sehr wahrscheinlich ein Klärfall vor, und der Arbeitgeber-Service sollte kontaktiert werden.
Wann beginnt die Winterarbeitszeit 2026?
Im Bauhauptgewerbe gilt nach § 3 BRTV Winterarbeitszeit von Januar bis März und im Dezember mit 38 Wochenstunden. Sie beginnt also 2026 am 1. Januar und endet am 31. März, danach setzt sie erneut am 1. Dezember ein. Die Sommerarbeitszeit (April bis November) beträgt 41 Wochenstunden, von April bis November Sommerarbeitszeit mit 41 Wochenstunden, im Jahresdurchschnitt 40 Stunden. Als Orientierung: 38 × 52 / 12 ≈ 164,7 Stunden im Wintermonat, 41 × 52 / 12 ≈ 177,7 Stunden im Sommermonat, also rund 13 Stunden Unterschied (Näherung, tatsächliche Sollstunden hängen von Arbeitstagen und Feiertagen ab). Das Datum „ab Kalenderwoche 49, 37,5 Stunden“ gehört dagegen zur SOKA-DACH der Dachdecker, die für 2025/2026 den 1. Dezember 2025 bis 26. April 2026 nennt, und gilt nicht für das Bauhauptgewerbe.
Zahlt SOKA-BAU auch Saison-Kurzarbeitergeld?
Nein. Die gesetzliche Schlechtwetterzeit läuft vom 1. Dezember bis 31. März, das Saison-Kurzarbeitergeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit. SOKA-BAU zieht lediglich die Winterbeschäftigungsumlage in deren Auftrag ein.
Fazit
Die 13-stellige Arbeitnehmernummer sollte bei jeder Neueinstellung im gewerblichen Bereich sofort angefordert und im Lohnprogramm hinterlegt werden. Vorläufige Nummern mit der Endung 99 sind nach der Verarbeitung durch die endgültigen zu ersetzen, Auffälligkeiten klärt der Arbeitgeber-Service. Bei Azubis laufen Anmeldung und Erstattung über die Vertragskopie, nicht über ANMEL. Betriebsinhaber sollten die Monatsmeldung bis zum 15. fest im Kalender führen und die geänderten Sätze seit Juli 2026 in der Lohnplanung berücksichtigen.
Quellen
- SOKA-BAU · Arbeitnehmernummer · Abruf 09/2026 · soka-bau.de
- SOKA-BAU · Kundenportal für Arbeitnehmer · Abruf 09/2026 · soka-bau.de
- SOKA-BAU · Meldung · Abruf 09/2026 · soka-bau.de
- SOKA-BAU · Betriebskontonummer · Abruf 09/2026 · soka-bau.de
- SOKA-BAU · Winterbeschäftigungsumlage · Abruf 09/2026 · soka-bau.de
- SOKA-BAU · Impressum · Abruf 09/2026 · soka-bau.de
- SOKA-BAU · Kunden-Blog Arbeitgeber-Onlineservice · Abruf 09/2026 · blog.soka-bau.de
- SOKA-BAU · Hilfe Arbeitgeber-Onlineservice, Mitarbeiter · Abruf 09/2026 · hilfe-arbeitgeber-onlineservice.soka-bau.de
- SOKA-BAU · Hilfe Arbeitgeber-Onlineservice, Auszubildende · Abruf 09/2026 · hilfe-arbeitgeber-onlineservice.soka-bau.de
- Haufe · Lohnabrechnung im Baugewerbe, 3.2 Sozialkassen des Baugewerbes · Abruf 09/2026 · haufe.de
- LohnDialog · SOKA-BAU Beitragssätze 2026 · Abruf 09/2026 · lohndialog.de
- LohnDialog · SOKA-BAU Meldung: Fristen, Formulare und häufige Fehler · Abruf 09/2026 · lohndialog.de
- Quick-Lohn · Besonderheiten bei Eintritt eines Mitarbeiters (Bauhauptgewerbe) · Abruf 09/2026 · hilfe.quick-lohn.de
- Zoll · Bekanntmachung Allgemeinverbindlicherklärung BRTV, § 3 · Abruf 09/2026 · zoll.de
- SOKA-DACH · Beginn der Winterarbeitszeit 2025/2026 · Abruf 09/2026 · soka-dach.de
- SOKA Gerüstbau · Online-Service Login · Abruf 09/2026 · onlineservice.sokageruest.de


