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Nachhaltigkeitsstrategie im Unternehmen: Pflicht und Aufbau

Seit Omnibus I sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € Umsatz berichtspflichtig. Für den Mittelstand zählen Strategie, Kennzahlen und Kundenanfragen.

Von Redaktion 9 Min. Lesedauer

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Photovoltaik-Module unter blauem Himmel mit weißen Wolken, schräg ins Bild laufend.
Foto: andreas160578 / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Eine Nachhaltigkeitsstrategie im Unternehmen legt fest, welchen Zielzustand der Betrieb in Umwelt, Personal und Geschäftsführung erreichen will, mit welchen Maßnahmen und an welchen Kennzahlen das gemessen wird. Gesetzlich verpflichtend ist sie für die meisten Mittelständler nicht: Die CSRD gilt seit der Omnibus-I-Änderung nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz.

Der Begriff „Nachhaltigkeitsstrategie“ wird in zwei Bedeutungen gesucht. Zum einen als staatliche Strategie, etwa die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, zum anderen als Managementinstrument des einzelnen Betriebs. Im Mittelpunkt steht die Strategie des einzelnen Betriebs; die staatliche Strategie folgt kurz am Ende.

Hinweis: Der Artikel gibt den Rechtsstand vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Die nationale Umsetzung der Omnibus-Richtlinie in Deutschland steht noch aus, die Frist dafür läuft bis 19.03.2027.

Was eine Nachhaltigkeitsstrategie im Unternehmen leistet

Eine Strategie übersetzt ein diffuses Thema in Entscheidungen. Sie beantwortet drei Fragen: Wo steht der Betrieb heute (Ausgangswerte), wo soll er zu einem bestimmten Datum stehen (Ziele), und wer tut bis dahin was (Maßnahmen mit Verantwortlichen). Ohne diese drei Bestandteile bleibt es bei einem Leitbild, das niemand prüfen kann.

Üblich ist die Gliederung nach den drei Säulen der Nachhaltigkeit: Ökologie, Soziales und Wirtschaft. Für den Betrieb bedeutet das konkret:

  • Ökologie: Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Abfall, Materialeinsatz.
  • Soziales: Arbeitssicherheit, Fluktuation, Weiterbildung, Vergütung, Vielfalt.
  • Wirtschaft und Unternehmensführung: Lieferantenauswahl, Compliance, langfristige Finanzierbarkeit, Zielvereinbarungen der Führung.

Die oft gestellte Frage „Welche Nachhaltigkeitsstrategien gibt es?“ lässt sich für Betriebe pragmatisch beantworten. Es gibt keine Typologie, die ein Gesetz vorschreibt. Sinnvoll ist die Unterscheidung nach Anlass: Eine Strategie kann sich an gesetzlichen Pflichten ausrichten (CSRD, Lieferkettenregeln), an Kundenanforderungen und Bankfragen oder an eigenen Kosten- und Personalzielen. In der Praxis überlagern sich alle drei.

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Der Anlass „Marktdruck“ ist für den Mittelstand der häufigste. Auch ohne eigene Berichtspflicht werden kleine und mittlere Unternehmen als Zulieferer von Banken und Großkunden faktisch zu ESG-Daten gedrängt, wie Haufe Sustainability beschreibt. Wer solche Fragebögen einzeln beantwortet, bindet immer wieder Personal. Eine einmal erhobene Datenbasis spart diese Arbeit.

Pflicht oder freiwillig? CSRD nach Omnibus I

Die Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I) wurde am 26.02.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 18.03.2026 in Kraft (laut Kleeberg / RSM Ebner Stolz). Sie verengt den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erheblich.

Nach Haufe sind künftig nur noch Unternehmen berichtspflichtig, die mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz haben. Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein. Die Kapitalmarktorientierung spielt keine Rolle mehr. Die erstmalige Berichtspflicht nach dem neuen Anwendungsbereich gilt für das Geschäftsjahr 2027, der erste Bericht erscheint also 2028. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 19.03.2027 national umsetzen (CMS / RSM Ebner Stolz).

Die endgültige Fassung ist damit deutlich strenger als der Kommissionsvorschlag vom Februar 2025. Dieser sah noch eine Schwelle von mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 50 Mio. € Umsatz beziehungsweise mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme vor (CMS Legal). Ratgeber, die noch 250 Beschäftigte und 50 Mio. € oder eine Pflicht ab 2025 oder 2026 nennen, sind überholt.

Entscheidungstabelle: Bin ich berichtspflichtig?

Die Prüfung ist kumulativ. Drei Beispielunternehmen zeigen die Anwendung:

UnternehmenBeschäftigteNettoumsatzBerichtspflicht?
A600120 Mio. €Nein, beide Kriterien verfehlt
B1.200300 Mio. €Nein, Umsatz unter 450 Mio. €
C1.100500 Mio. €Ja, ab GJ 2027 (Bericht 2028)

Nur Unternehmen C muss berichten. Die Unternehmen A und B können dennoch indirekt betroffen sein, wenn Großkunden oder Banken ihrerseits berichten müssen und Daten aus der Lieferkette anfragen.

Lieferkettenregeln und Zeitplan

Auch die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wurde durch Omnibus I eingegrenzt. Sorgfaltspflichten gelten künftig nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. € Umsatz; die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endet ebenfalls am 19.03.2027 (RSM Ebner Stolz). Für Mittelständler unterhalb dieser Schwelle gilt: Betroffen sind sie nur als Zulieferer berichtspflichtiger Kunden.

DatumEreignis
30.07.2025Empfehlung (EU) 2025/1710 zum freiwilligen VSME-Standard
26.02.2026Veröffentlichung Omnibus I im EU-Amtsblatt
18.03.2026Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2026/470
19.03.2027Ende der Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten (CSRD und CSDDD)
GJ 2027Erste CSRD-Berichtspflicht im neuen Anwendungsbereich, Bericht 2028

Standards im Vergleich: DNK, VSME, ESRS

Wer berichten möchte, ohne dazu verpflichtet zu sein, hat zwei freiwillige Rahmenwerke zur Auswahl. Der Standard für berichtspflichtige Konzerne (ESRS) ist für Mittelständler in der Regel nicht relevant.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) umfasst 20 Kriterien in vier Bereichen: Strategie (Kriterien 1–4), Prozessmanagement (5–10), Umwelt (11–13) und Gesellschaft (14–20). Er kann von Unternehmen jeder Größe genutzt werden (Rat für Nachhaltige Entwicklung).

Der VSME-Standard ist eine Empfehlung der EU-Kommission vom 30.07.2025 für nicht börsennotierte KMU und Kleinstunternehmen. Er besteht aus einem Basismodul und einem Zusatzmodul (laut IHK Frankfurt am Main). Sein erklärtes Ziel: KMU sollen ESG-Anfragen von Banken und berichtspflichtigen Großkunden einheitlich beantworten können statt per Einzelfragebogen. Großunternehmen sollen ihre Anfragen an KMU auf VSME-Inhalte beschränken (DATEV Informationsbüro Brüssel).

KriteriumCSRD / ESRSDNKVSME
Pflicht?Ja, ab >1.000 MA und >450 Mio. €NeinNein
AufbauEuropäische Berichtsstandards20 Kriterien, 4 BereicheBasis- und Zusatzmodul
ZielgruppeGroße UnternehmenJede GrößeNicht börsennotierte KMU, Kleinstunternehmen
Typischer AnlassGesetzliche PflichtStrukturierte SelbstauskunftAnfragen von Banken und Kunden

Eine belastbare Aufwandsschätzung in Personentagen für DNK oder VSME liegt nicht vor. Der Aufwand hängt von der Datenlage im Betrieb ab: Wer Strom- und Personaldaten bereits systematisch erfasst, startet leichter. Für Betriebe mit Bank- oder Kundenanfragen spricht vieles für den VSME, weil er genau dafür gedacht ist. Der DNK passt besser, wenn die Strategie selbst im Vordergrund steht, denn seine Kriterien 1–4 bilden den Bereich Strategie ab.

In 5 Schritten zur Strategie

Schritt 1: Bestand aufnehmen

Zuerst werden vorhandene Daten gesammelt: Stromrechnungen, Gas- und Kraftstoffverbrauch, Abfallmengen, Personalstatistik, Zertifikate, Kundenfragebögen der letzten Jahre. Lücken werden notiert, aber nicht sofort geschlossen.

Schritt 2: Wesentlichkeit klären

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse fragt in zwei Richtungen: Welche Nachhaltigkeitsthemen wirken auf das Unternehmen (finanzielle Wesentlichkeit), und welche Wirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Menschen (Wirkungswesentlichkeit)? Ein Thema ist wesentlich, wenn es in mindestens einer Richtung relevant ist. Der Begriff stammt aus der CSRD, das Verfahren lässt sich aber auch ohne Berichtspflicht nutzen. Im Betrieb genügt dafür ein Workshop mit Geschäftsführung, Einkauf, Personal und Produktion.

Schritt 3: Ziele formulieren

Ein Ziel braucht Ausgangswert, Zielwert, Datum und Verantwortlichen. Ein Muster:

BestandteilBeispiel (frei gewählte Zahlen)
ThemaStromverbrauch am Standort
Ausgangswert (Baseline)400.000 kWh im Jahr 2026
Zielwert360.000 kWh, also –10 %
Datum31.12.2028
VerantwortlichLeitung Technik
MaßnahmenLED-Umrüstung, Druckluft-Leckagen beseitigen, Lastspitzen glätten

Die Zahlen im Beispiel sind Annahmen zur Veranschaulichung, keine Branchenwerte.

Schritt 4: Maßnahmen planen

Jeder Zielwert erhält Maßnahmen mit Budget, Termin und Zuständigkeit. Zunächst sollten Maßnahmen mit kurzer Amortisation und hoher Wirkung umgesetzt werden, meist im Energiebereich. Maßnahmen im Personalbereich, etwa Weiterbildung oder Arbeitssicherheit, brauchen eigene Verantwortliche aus der Personalleitung.

Schritt 5: Verankern

Eine Strategie wirkt erst, wenn sie im Tagesgeschäft ankommt: feste Termine für die Kennzahlenprüfung (etwa quartalsweise), ein Beschluss der Geschäftsführung, eine Rückmeldung an die Belegschaft. Ziele und Fortschritt sollten für alle Beschäftigten nachvollziehbar sein.

Kennzahlen und Anreizsysteme

Ein knappes Kennzahlenset reicht für den Einstieg. Es sollte nur Werte enthalten, die der Betrieb ohnehin erfasst oder mit geringem Aufwand erfassen kann:

BereichKennzahlEinheitDatenquelle
EnergieStromverbrauchkWh pro JahrEnergierechnung
KlimaTreibhausgase Scope 1 und 2t CO₂e pro JahrBrennstoff- und Stromdaten
RessourcenAbfallmenget pro JahrEntsorgungsnachweise
PersonalFluktuation% pro JahrPersonalabteilung
PersonalWeiterbildungTage je BeschäftigtemPersonalabteilung

Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus eigenen Anlagen und Fahrzeugen, Scope 2 die Emissionen aus eingekaufter Energie. Die Umrechnung von Verbräuchen in CO₂e erfolgt mit Emissionsfaktoren, deren Quelle im Bericht genannt werden sollte.

Das DNK-Kriterium 8 („Anreizsysteme“) fragt, ob Zielvereinbarungen und Vergütung von Führungskräften an Nachhaltigkeitsziele gekoppelt sind (laut how-green-works.de). Für den Mittelstand heißt das nicht zwingend einen Bonus: Schon ein Ziel in der jährlichen Zielvereinbarung der Bereichsleiter, etwa „Fluktuation unter 8 %“, verankert das Thema in der Führung. Konzepte wie agile Führung mit OKR eignen sich als Rahmen, sofern der Betrieb sie ohnehin nutzt.

Bei Personalkennzahlen liefert der Gallup-Engagement-Index einen Vergleichsmaßstab: 2024 waren in Deutschland 9 % der Beschäftigten emotional hoch gebunden, 78 % hatten eine geringe Bindung; 2025 lag der Wert laut einer Zusammenfassung des Gallup-Index bei 10 % hoch gebundenen Beschäftigten. Für ein Team von 20 Beschäftigten entspricht das statistisch etwa 2 hoch gebundenen und 16 Beschäftigten mit Dienst nach Vorschrift. Der Wert ist ein Bundesdurchschnitt und keine Prognose für den einzelnen Betrieb. Laut Gallup-Meta-Analyse (347 Unternehmen, 3,35 Mio. Beschäftigte) haben Teams mit hoher Bindung eine um 17 % höhere Produktivität bei Produktionskennzahlen, im Vertrieb 18 %.

Kosten, Aufwand, Förderung – was belegt ist, was nicht

Eine seriöse Kosten-Nutzen-Rechnung für die Nachhaltigkeitsstrategie eines KMU lässt sich pauschal nicht angeben. Zu Beraterhonoraren, typischen Einsparungen oder Fördersummen gibt es keine verlässlichen Durchschnittswerte. Die Aussage mancher Ratgeber, Nachhaltigkeit zahle sich „erst über Zeit aus“, sowie deren Praxisbeispiele sind anonym und nicht prüfbar (die-klimaneutralen.de).

Sinnvoll ist ein einfacher Rechenweg: Die Kosten bestehen aus internem Personalaufwand für Datenerhebung und Abstimmung, gegebenenfalls externer Beratung und den Investitionen in Maßnahmen. Dem stehen vermeidbare Aufwände gegenüber, etwa die mehrfache Beantwortung von Kundenfragebögen, und bei Energiemaßnahmen die eingesparten Kilowattstunden. Eine Beispielrechnung mit eigenen Zahlen für den Betrieb:

  • Jährliche Energiekosten × angestrebte Einsparquote = mögliche Einsparung pro Jahr.
  • Investition für die Maßnahme ÷ Einsparung pro Jahr = Amortisationsdauer in Jahren.
  • Interne Personentage × interner Stundensatz = Kosten der Datenerhebung.

Zu Förderprogrammen nennt dieser Beitrag keine Beträge, da sie je nach Region und Maßnahme stark variieren; verbindlich ist die Auskunft der jeweiligen Förderstelle.

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie kurz erklärt

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist die staatliche Strategie der Bundesregierung. Sie setzt die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) um und enthält 72 Schlüsselindikatoren. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht alle zwei Jahre einen Indikatorenbericht (Bundesumweltministerium).

Die erste Nationale Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2002 beschlossen. Seit 2018 gelten sechs „Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung“ statt der zuvor zwölf Managementregeln (Bundesumweltministerium). Eine Weiterentwicklung der Strategie („Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2025“) liegt nach Angaben der Bundesregierung vor; das genaue Beschlussdatum nennt dieser Beitrag nicht.

Daneben gibt es Landesstrategien, etwa in Baden-Württemberg (seit 2007) und Nordrhein-Westfalen (Kabinettsbeschluss am 25.11.2025). Diese staatlichen Strategien sind kein Muster für Unternehmen. Sie definieren politische Ziele und Indikatoren, enthalten aber keine Anleitung für betriebliche Strategien oder Berichtspflichten.

FAQ

Was ist eine Nachhaltigkeitsstrategie?

Eine Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt Ziele, Maßnahmen und Messgrößen für langfristig tragfähiges Handeln. Staatlich ist sie ein politisches Programm, im Unternehmen ein Managementinstrument mit Ausgangswerten, Zielen, Verantwortlichen und Terminen.

Was sind die drei Nachhaltigkeitsstrategien?

Eine amtliche Dreiteilung von „Strategien“ gibt es nicht. Gemeint sind meist die drei Säulen der Nachhaltigkeit: Ökologie, Soziales und Wirtschaft. Weitere Einteilungen sind nicht amtlich festgelegt.

Was sind die 3 Säulen der Nachhaltigkeit?

Ökologie (Umwelt und Ressourcen), Soziales (Beschäftigte, Gesellschaft) und Wirtschaft (langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmensführung). Im Betrieb dient die Dreiteilung als Raster für Kennzahlen und Ziele.

Was ist die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie?

Die staatliche Strategie der Bundesregierung seit 2002 mit 17 SDGs und 72 Schlüsselindikatoren. Sie richtet sich an Politik und Verwaltung, nicht an einzelne Betriebe.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse – was bedeutet das?

Sie prüft Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Blickrichtungen: Wie wirken sie auf die Finanzlage des Unternehmens, und wie wirkt das Unternehmen auf Umwelt und Menschen? Ein Thema gilt als wesentlich, wenn es in mindestens einer Richtung relevant ist. Verpflichtend ist das Verfahren nur für CSRD-berichtspflichtige Unternehmen; freiwillig kann jeder Betrieb es nutzen.

Muss ein Mittelständler mit 250 Beschäftigten berichten?

Nach der Omnibus-Änderung nicht. Die Schwelle von 250 Beschäftigten und 50 Mio. € Umsatz gilt für die CSRD nicht mehr; maßgeblich sind mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz, jeweils gemeinsam.

Fazit

Für die meisten Mittelständler besteht keine gesetzliche Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, wohl aber ein praktischer Anlass: Banken und Großkunden fragen Daten ab. Geschäftsführer sollten zunächst klären, ob eine der beiden Schwellen überhaupt in Reichweite liegt, und danach fünf bis sieben Kennzahlen aus vorhandenen Daten erheben. Wer regelmäßig ESG-Fragebögen erhält, fährt mit dem VSME-Basismodul am besten, wer die Strategie im Betrieb verankern will, mit den DNK-Kriterien als Struktur. Als Erstes lohnt sich ein einzelnes Ziel mit Ausgangswert, Zielwert, Datum und Verantwortlichem.

Quellen

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